Datenschutz - Jugendschutz







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Merkblatt zum Jugendschutz (PDF)

Jugendschutzgesetz.pdf



Privatsphäre und Datenschutz
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Vorwort
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Alkohol und Verantwortung

Positionspapier des Bundesverbandes der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) für diejenigen alkoholhaltigen Getränke, die von den Mitgliedsfirmen des BSI produziert bzw. vertrieben werden. - Bonn, 26.09.2005

Präambel

Die Mitglieder des Bundesverbandes der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) sind sich ihrer Verantwortung als Produzenten und Distributeure alkoholhaltiger Getränke jederzeit bewusst. Sie engagieren sich für einen maßvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit alkoholhaltigen Getränken. Staatliche Reglementierungen und Verbote sind jedoch bei der Vorbeugung und Bekämpfung des missbräuchlichen Konsums alkoholhaltiger Getränke nicht zielführend. Wirkungsvoller sind Aktionen, die zur Information, Aufklärung und Verhaltensänderung beitragen. Im Fokus dieser Präventionsmaßnahmen muss der mündige Bürger stehen, der über alle Vorteile und Risiken eines Produktes informiert ist. Dies ist die Voraussetzung für eine freie Entscheidung.

Der BSI setzt sich deshalb auf unterschiedlichen Ebenen und an unterschiedliche Zielgruppen gerichtet dafür ein, Eigenverantwortung und Risikokompetenz als zentrale Voraussetzungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit alkoholhaltigen Getränken zu fördern. In einer auf Selbstbestimmung aufbauenden Gesellschaft müssen sich alle gesellschaftlichen Gruppen dieser Aufgabe stellen. Genuss und Eigenverantwortung bedingen sich gegenseitig. Der BSI wird auch in Zukunft einen aktiven Beitrag leisten, um alkoholhaltige Getränke - legal hergestellte Produkte - als Bestandteile einer entwickelten Genusskultur zu erhalten, den verantwortungsvollen Umgang mit alkoholhaltigen Getränken zu fördern und dem missbräuchlichen Konsum vorzubeugen bzw. diesen zu bekämpfen.

Der BSI und seine Mitgliedsunternehmen nehmen wie folgt Stellung:

1. Alkoholgenuss

Der Genuss alkoholhaltiger Getränke ist seit Jahrhunderten Teil des Lebens in vielen Kulturkreisen der Welt. In Deutschland konsumieren die meisten Menschen alkoholhaltige Getränke in einem verantwortungsvollen Rahmen. Weder für sie selbst noch für ihre Umgebung ist dieser Konsum nachteilig. Dieser verantwortungsvolle Genuss hat positive Wirkungen in gesundheitlich-medizinischer wie auch gesellschaftlich-kommunikativer Hinsicht. Der BSI setzt sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit alkoholhaltigen Getränken ein. Er appelliert an alle gesellschaftlichen Gruppen, sich ihrer Verantwortung zur Förderung von Eigenverantwortung und Risikokompetenz zu stellen.

Die Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit alkoholhaltigen Getränken ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Um sie effizient erfüllen zu können, müssen öffentliche Einrichtungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, aber auch zahlreiche andere Organisationen und Institutionen (NGOs), Verbände und Unternehmen zusammenarbeiten. Der BSI ist bereit, an dieser Aufgabe - wie bisher - engagiert, erfolgreich, zielgerichtet und in Kooperation mit anderen Institutionen und Organisationen mitzuwirken.

2. Punktnüchternheit

Die Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit alkoholhaltigen Getränken konzentriert sich primär auf die Durchsetzung der "Punktnüchternheiten". Ziel ist der bewusste Verzicht auf den Konsum alkoholhaltiger Getränke in bestimmten Situationen, z. B. im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz, während Schwangerschaft und Stillzeit sowie bei der Einnahme von Medikamenten und in bestimmten Altersgruppen. Letzterem Thema ist aufgrund seiner Wichtigkeit und Aktualität in diesem Positionspapier ein eigenes Kapitel gewidmet (siehe Punkt 3 "Jugendschutz").

2.1 Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz ist der Verzicht auf alkoholhaltige Getränken zwingend notwendig, vor allem bei Arbeiten wie der Bedienung von Maschinen und Fahrzeugen, die das Reaktionsvermögen des Mitarbeiters in besonderem Maße fordern. Der BSI fördert Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Mitgliedsunternehmen, in Unternehmen anderer Branchen sowie in Behörden, die über die Risiken des Alkoholkonsums am Arbeitsplatz aufklären und zugleich Anleitung für die kollegiale Hilfe bei einem problematischen Konsum eines Kollegen bieten.

2.2 Schwangerschaft und Stillzeit

Um sicher zu gehen, dass sich Kinder ohne alkoholbedingte Schädigungen entwickeln, müssen Mütter während der Schwangerschaft und Stillzeit ganz auf alkoholhaltige Getränke verzichten. Der BSI unterstützt Maßnahmen, die schwangere und stillende Frauen über die Risiken des Alkoholkonsums für Embryos und Säuglinge aufklären.

2.3 Medikamenteneinnahme

Hinweise auf Beipackzetteln von Medikamenten, die den Verzicht auf alkoholhaltige Getränke für die Dauer der Einnahme des Medikaments fordern, sind strikt einzuhalten. Die Einnahme von Medikamenten in Kombination mit dem Konsum alkoholhaltiger Getränke muss unbedingt vermieden werden. Der Einfluss der Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten und alkoholhaltigen Getränken auf die Reaktionsfähigkeit und die Vitalfunktionen des Körpers ist oft nicht absehbar. Es ist in erster Linie die Aufgabe des verschreibenden Arztes und des Apothekers, nachdrücklich auf den notwendigen Verzicht auf alkoholhaltige Getränke während der Einnahme von Medikamenten hinzuweisen, um den Patienten und seine Umwelt vor jeglichen Schädigungen durch eventuell auftretende Nebenwirkungen zu schützen.

2.4 Straßenverkehr

Der BSI tritt für strikte und umfassende Kontrollen zur Durchsetzung der aktuellen gesetzlichen Promillegrenze von 0,5 Promille ein. Eine Verschärfung dieses Gesetzes hin zur Einführung einer 0,0-Promille-Grenze ­ ob nur für Fahranfänger oder generell - ist nach Auffassung des BSI nicht überwachbar und würde daher das Ziel verfehlen. Der BSI setzt auch in diesem Bereich auf die Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen, die gerade junge Verkehrsteilnehmer zu einem eigenverantwortlichen und Risiko bewussten Handeln erziehen sollen.

Der BSI unterstützt daher Maßnahmen, die dazu geeignet sind, alle Teilnehmer am Straßenverkehr sowie Fahrschüler über die Risiken von "Alkohol am Steuer" aufzuklären bzw. aktiv einen Impuls zur Verhaltensänderung zu setzen. Die Kommunikation wendet sich insbesondere an junge Fahrer in der Kernzielgruppe 18-24 Jahre. Sie informiert über Risiken, Strafen und Versicherungsfolgen und fördert die Risikokompetenz und Verantwortung in der Gruppe: "Wer fährt, trinkt nicht und bringt die anderen sicher nach Hause!".

Gemeinsam mit den anderen Verbänden der Alkoholwirtschaft (Bier, Wein und Sekt) unterstützt der BSI die Kampagne "DON'T DRINK AND DRIVE" und den Kampagnen begleitenden Internet-Auftritt. Der BSI unterstützt die Kooperation mit Ministerien, Polizei und anderen Organisationen (unter anderem ADAC, DVR, Deutsche Verkehrswacht), Institutionen und Unternehmen bei der Konzeption und Durchführung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen unter dem Dach der Kampagne "DON`T DRINK AND DRIVE" mit dem Ziel, die Zahl der Alkoholunfälle, insbesondere mit Beteiligung junger Fahrer und Fahranfänger - weiter zu senken. Darüber hinaus unterstützt der BSI das Fahrschul-Präventionsprojekt "prästo" des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit sowie der Landesstellen für Suchtfragen und für Jugendschutz.

3. Jugendschutz und alkoholhaltige Getränke

Bei der Umsetzung des Jugendschutzgesetzes tragen Eltern und Erziehungsberechtigte, Schulen, Lehrer und Pädagogen, Institutionen, Behörden (Ordnungsämter), Instanzen, Handel, Gastronomie, Medien sowie die Hersteller und Importeure von alkoholhaltigen Getränken eine gemeinsame gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Der BSI fordert eine strikte Kontrolle aller Akteure, die sich an die gesetzlichen Bestimmungen des geltenden Jugendschutzgesetzes halten müssen, lehnt jedoch neue Regelungen, Verbote oder Verschärfungen des Jugendschutzgesetzes ab.

Vielmehr setzt der BSI auf wirksame Präventionskonzepte unter Einbeziehung von Eltern, Schulen, Handel und Gastronomie:

Der BSI fördert Maßnahmen zur Durchsetzung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes mit dem Ziel, eine verantwortungsbewusste Abgabe von alkoholhaltigen Getränken im Handel und an allen anderen betroffenen Verkaufsstellen sowie einen verantwortungsbewussten Ausschank in der Gastronomie zu erreichen. Maßnahmen richten sich konkret an die Mitarbeiter und Unternehmer in Handel und Gastronomie, um deren Verantwortung und gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen Altersbeschränkungen bewusst zu machen und konkret Hilfestellung in der praktischen Umsetzung zu leisten.

Wie wissenschaftliche Studien zeigen, kommt den Eltern eine wesentliche Bedeutung bei der Sozialisation von Konsummustern in Bezug auf alkoholhaltige Getränke zu. Daher fördert der BSI Maßnahmen, die sich gezielt an Eltern richten, ihnen ihre Vorbildfunktion verdeutlichen und praktische Tipps geben, welche Erziehungsmaßnahmen, Eigenverantwortung und Risikokompetenz stärken, einen späteren verantwortungsvollen Umgang mit alkoholhaltigen Getränken fördern und einem missbräuchlichen Konsum präventiv entgegenwirken können. Bei der Durchführung solcher Maßnahmen arbeitet der BSI zusammen mit politischen Institutionen, Schulen, pädagogischen und psychologischen Fachkräften sowie mit Wissenschaftlern, die in der Gesundheits- und Präventions-Forschung federführend tätig sind.

Alle Aktionen im Zusammenhang mit dem Jugendschutz sollten darauf ausgerichtet sein, den Erstkonsum von alkoholhaltigen Getränken bei Kindern und Jugendlichen möglichst lange hinauszuzögern, um die Wahrscheinlichkeit eines missbräuchlichen Konsums so niedrig wie möglich zu halten. Absatz- und umsatzfördernde Maßnahmen der Mitgliedsunternehmen haben sich dem Jugendschutz uneingeschränkt unterzuordnen.

4. Missbrauch, Abhängigkeit

Wie jedes andere Genussmittel können alkoholhaltige Getränke missbraucht werden. Missbräuchlicher Konsum liegt bereits dann vor, wenn die Punktnüchternheitsbereiche nicht beachtet werden (Verzicht auf alkoholhaltige Getränke im Verkehr, in Schwangerschaft und Stillzeit, am Arbeitsplatz und bei gleichzeitiger Medikamenteneinnahme ­ (siehe auch Punkt 2). Darüber hinaus ist der übermäßige Konsum dem missbräuchlichen Konsum gleichzusetzen. Alkoholabhängigkeit ist eine Krankheit von komplexer psychosozialer Genese, die einer gezielten und individuellen Behandlung bedarf.

Der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. setzt sich aktiv dafür ein, den Missbrauch alkoholhaltiger Getränke zu bekämpfen bzw. dem Missbrauch vorzubeugen.

5. Alkohol = Alkohol

Die positiven Aspekte eines maßvollen Alkoholkonsums sind anerkannt. Wie wissenschaftliche Studien belegen, kann sich der maßvolle Genuss alkoholhaltiger Getränke u. a. positiv auf das Herz-Kreislauf-System auswirken. Der Inhaltsstoff Ethylalkohol/Ethanol mit der chemischen Formel C2H5OH - in der Umgangsprache auch kurz Alkohol genannt - ist in allen Produkt-Segmenten von Bier, Wein, Sekt und Spirituosen gleich.

Die Grenze zum übermäßigen Alkoholkonsum orientiert sich an dem tatsächlich aufgenommenen Alkohol. Im Interesse einer für den Verbraucher sachdienlichen Vergleichbarkeit hat der BSI den Alkoholgehalt der wichtigsten alkoholhaltige Getränke in Gramm und pro handelsübliches Behältnis/Glas umgerechnet - siehe Grafik "Wie viel Gramm reiner Alkohol ist in einem Glas?"

6. Wissenschaft

Durch die Förderung der Verbreitung von wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen und Nachrichten an Stakeholder sowie deren Veröffentlichung leistet der BSI einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung des Meinungsbildungsprozesses über alkoholhaltige Getränke - insbesondere über Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke.

Zu diesem Zweck wird ein unabhängiger wissenschaftlicher Fachbeirat berufen, der die Förderungswürdigkeit einzelner Forschungsprojekte auf den Gebieten der Sozialwissenschaften und der Medizin unabhängig, und allein den wissenschaftlichen Standpunkten verpflichtet, bewertet.

7. Kooperationen - Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit alkoholhaltigen Getränken

Alle Präventionsaktivitäten des BSI basieren auf einem integrierten Ansatz der Prävention, bei dem staatliche und nichtstaatliche Organisationen und Institutionen aus den verschiedensten Bereichen zielorientiert zusammenarbeiten.

Der BSI arbeitet aktiv in der "Gemeinsamen Arbeitsgruppe ­ Vorschläge zum verantwortungsvollen Umgang mit alkoholhaltigen Getränken" mit. Die Arbeitsgruppe wurde 2000 unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums, zusammen mit den Verbänden der alkoholhaltige Getränke vertretenden Branchen (Bier, Wein, Sekt und Spirituosen) gegründet. Die Initiative steht unter folgender Präambel: "Bund, Länder und Alkoholwirtschaft erklären ihre Bereitschaft, zur Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit alkoholhaltigen Getränken weiterhin zusammenzuarbeiten. Hierzu verständigen sie sich auf gemeinsame Grundsätze, die ihre Zusammenarbeit verlässlich regeln ... Es gilt somit auch, gemeinsam einen verantwortungsvollen Umgang mit alkoholhaltigen Getränken zu fördern und die Risiken zu senken". (Auszug)

Die Schwerpunktthemen betreffen den Jugendschutz. Die unbedingte Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei der Abgabe alkoholhaltiger Getränke sowie Punktnüchternheit in besonderen Situationen, insbesondere im Straßenverkehr, sind wichtige Maßnahmen, die der BSI uneingeschränkt unterstützt.

Der BSI unterstützt ebenso Bündnisse und Kooperationen mit politischen Institutionen auf europäischer Ebene und auf der Ebene der Bundesländer - insbesondere mit den Gesundheitsministerien, Familienministerien und Verkehrsministerien der Länder - die zum Ziel haben, gemeinsame wirksame Präventionsmaßnahmen in Bezug auf die Punktnüchternheiten und den Jugendschutz umzusetzen.

8. Alkohol und Werbung

Die deutschen Hersteller und Importeure alkoholhaltiger Getränke und ihre Verbände setzen sich schon seit Jahren für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol ein. Bereits im Jahr 1976 einigten sie sich mit dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) auf "Freiwillige Verhaltensregeln für die Werbung mit alkoholhaltigen Getränken".

Der ZAW hat die freiwilligen Verhaltensregeln auf die gesamte kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke ausgedehnt. Das Selbstbeschränkungsabkommen umfasst acht Themenfelder, unter anderem die Themen Sponsoring, Verkaufsförderung und Werbung. Ihr offizieller Titel lautet: "Freiwillige Verhaltensregeln für die kommerzielle Kommunikation alkoholhaltiger Getränke".

Überwachungsorgan ist der Deutsche Werberat, der durch dreißig Jahre konsequentes Konfliktmanagement zwischen werbenden Firmen und umworbenen Bürgern hohes Ansehen in der Öffentlichkeit erlangt hat. Getragen wird die Institution von 40 Organisationen, die den Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft bilden. Jedermann, ob aus Politik, aus Wirtschaft oder als Privatperson etc. ist berechtigt, dem Deutschen Werberat Beschwerden über Werbemaßnahmen vorzulegen. Liegt ein Verstoß gegen die freiwilligen Verhaltensregeln des Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft vor, wird der Werbungstreibende zur Änderung oder Einstellung der Werbemaßnahmen aufgefordert. Kommt dieser der Forderung nicht nach, kann der Werberat seine Kritik öffentlich in Form einer "Rüge" publik machen.

Der BSI begrüßt die Neufassung der freiwilligen Selbstregulierung für kommerzielle Kommunikation. Er fordert seine Mitgliedsunternehmen auf diese Verhaltensregeln einzuhalten. Gleichzeitig lehnt er Produktionskontrollen, Lizenzierungen und weitere gesetzliche Werbeeinschränkungen für alkoholhaltige Getränke als Instrumente einer vermeintlichen Missbrauchsbekämpfung ab, da sich solche Aktivitäten in vielen Ländern als unwirksam und das Problem verschärfend herausgestellt haben. Vielmehr setzt der BSI auf eine wirksame und umfassende Selbstbeschränkung der Industrie.